Ausführungsbürgschaften

Hier wird das Einhalten aller im Auftrag angegebenen Leistungen, sowie der Abschluss bzw. düe Abgabe/ Übergabe des Auftrages abgesichert. Die vollständige Ausführung des Auftrages beinhaltet alles damit verbundenen Prozesse. Eine Ausführungsbürgschaft sichert also alle Gegebenheiten des Auftrages ab, darunter fallen demnach die gesamten zu erbringenden Leistungen des Vertrages, sowie der Vertragsabschluss.

Nutzung

Eine Ausführungsbürgschaft kommt kaum noch, oder meist nicht mehr allein zum Einsatz. Da oft zusätzlich Komplikationen und Leistungen bis zur Abgabe gesichert werden sollen, wird diese Bürgschafts art oft in Verbindung mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft genutzt. Oft wwerden Ausführungsbürgschaften von Vertragserfüllungsbürgschaften zum Teil oder auch ganz abgelöst. Beim EIntreten von derartigen Fällen können größere zeitliche und finanzielle Einbußen entstehen.

Dies kann zum Beispiel beim Abändern des Vertrages, sowie einer Kündigung oder einem Wechsel des Auftragnehmers in Betracht kommen. Hier ist die Bürgschaftsversicherung ein ausgezeichnetes Mittel, um sich gegen solche Schwierigkeiten im Vorfeld abzusichern.

Erläuterung

Die Gewährleistung dieser Bürgschaft sichert die festeglegten, vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers weitgehend ab. Bauunternehmen und auch größere Hersteller bzw. Produzenten önnen sich durch eine solche Bürgschaftsversicherung abdecken. Falls der Aftrag vollständig erfüllt wurde, und keine Komplikationen eintreten, wird die Bürgschaft im Original wieder zurückgegeben.